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Stand: September 2019

 

Wenn Ihnen ein Tier zuläuft, sind Sie verpflichtet, es als "Fundsache" Ihrer Gemeinde zu melden! Die entscheidet dann, wo das Tier hinkommt, da die Gemeinden verpflichtet sind, Ihre Fundtiere ordnungsgemäß und artgerecht unterzubringen!

 

In der Heinrichstraße in Cuxhaven ist ein stark abgemagerter und kranker grauer Langhaarkater zugelaufen - leider auch weder kastriert, noch tätowiert oder gechipt. Der Besitzer konnte nicht ermittelt werden. Wir haben ihn als Fundtier der Stadt Cuxhaven übergeben!

Im Lotsenviertel in Cuxhaven ist ein rot-weißer unkastrierter Kater ohne Kennzeichnung durch Tätowierung oder Chip zugelaufen. Der Besitzer konnte nach ein paar Wochen ausfindig gemacht werden!

In Duhnen ist auf einem Reiterhof ein weibliches Zwergkaninchen zugelaufen. Auch dies scheint niemand zu vermissen!

 

Selbstverständlich händigen wir Tiere nur dem rechtmäßigen Besitzer wieder aus - er muss also nachweisen, dass es sein Tier ist! Ausserdem bringen wir die Tiere, die sich in unserer Obhut befinden - egal ob Fundtier oder in der Vermittlung - selber in ihr altes oder neues Zuhause!